GESAMTARBEITSVERTRAG

Die Delegierten haben an ihrer Versammlung den neuen GAV 2022 – 2025 gutgeheissen.
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BERUFSBILDUNG

Starke Zukunft
In der Berufsbildung erwerben sich junge Gipser das Rüstzeug für ihre berufliche Zukunft. Darum legt der GUVZ grossen Wert auf eine fundierte Ausbildung der Lehrlinge und Weiterbildung der Mitarbeiter. Die Lerninhalte werden laufend an neue Entwicklungen angepasst und von erfahrenen Profis vermittelt.

Mitglieder des GUVZ profitieren vom Engagement des Verbandes für die Berufsbildung und von günstigeren Konditionen für die Ausbildung.

Link: Schweizerischer Berufsbilungsämter Konferenz

Link: Lehrstellennachweis des Kanton Zug


PARTIÄTISCHE BERUFSKOMMISSION

Der GAV gilt für alle.
Die RPBK Regionale Paritätische Berufskommission für das Maler- und Gipsergewerbe des Kantons Zug hat die Hauptaufgabe, die Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrages zu überprüfen und bei Verstössen allfällige Sanktionen auszusprechen. Sie tut dies bei inländischen Betrieben und seit der Einführung des Entsendegesetzes auch bei ausländischen Betrieben, die in der Schweiz tätig sind. Die RPBK kann zu diesem Zweck Baustellen- oder Lohnbuchkontrollen durchführen.

Die Kommission setzt sich aus je drei ständigen Vertretern der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite (Gewerkschaften) zusammen. Das Präsidium und Vizepräsidium werden aus ihrer Mitte paritätisch besetzt. Die Leitung der Geschäftsstelle ist extern angesiedelt.


Kontakt:

Paritätische Berufskommission des Maler- und
Gipsergewerbes Kanton Zug, Metallstrasse 5, Postfach 746, 6300 Zug
Telefon 041 728 04 20, Fax 041 728 04 21

Feiertage 2024 downloaden

Feiertage 2023 downloaden


QUALITÄTSSICHERUNG

Umfassende Beratung durch unabhängige QS-Experten:
– Unterstützung und Begleitung bei der Bauausschreibung: Die Beratungsstelle erarbeitet Offertgrundlagen (Devisierungen) und/oder beurteilt diese auf ihre fachliche Richtigkeit.

– Kontrolle der Bauausführung: Experten überprüfen die korrekte Ausführung der geforderten und offerierten Leistungen, protokollieren allfällige Mängel und gewährleisten damit eine optimale Qualitätssicherung.

– Beratung bei allgemeinen Fragen in den Bereichen Offertwesen, Qualitätssicherung sowie in technischen Belangen.

Beratung und Kontrolle erfolgen durch unabhängige QS-Experten. In der Zentralschweiz stehen verschiedene Fachexperten zur Verfügung, die in der Regel ausserkantonal ihre Beurteilungen vornehmen.


Wem nutzt die Qualitätssicherung?
Die Qualitätssicherung steht für eine bessere Qualität am Bau ein. Die Nachhaltigkeit von Malerarbeiten soll durch Fachcontrolling gesichert werden.

Für die Partner und Auftraggeber bedeutet die neue Dienstleistung:

– Architekten, Planer und Bauleitungen können schon in der Ausschreibungsphase auf das Know-How von Branchenfachleuten zurückgreifen und erhalten so eine technisch einwandfreie und kostentransparente
Devisierung.

– Bauherrschaften erhalten durch die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen die von ihnen gewünschte Malerarbeit. Die von QS-Experten überwachten einzelnen Arbeitsgänge garantieren für qualitätsbewusste Arbeitsaufbauten und Detailarbeiten.

– Die öffentliche Hand und Behördenvertreter werden in ihrer Arbeit entlastet. Das Fachcontrolling sorgt nicht nur für eine nachhaltige Arbeitsausführung, sondern auch für faire Nachtragspreise, Regieabrechnungen und Ausmasse.

Weitere Informationen:
Aargauischer Maler- und Gipser-Unternehmerverband AMGV, info@amgv.ch
Innerschweizerischer Maler-Unternehmerverband IMV, qs@maler-imv.ch

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